Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz
Stand. 3.6.2024
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle mit mir, Perfect Match Die NannyAgentur (im Folgenden „PMDNA“), Inhaberin Dominique Gilardy, geschlossenen Verträge für die Suche nach einer Betreuungsperson zwischen mir und Ihnen als Auftraggeber - im folgenden „Auftraggeber“.
(2) Mein Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher gemäß § 13 BGB.
(3) Alle zwischen Ihnen und mir im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB und dem zwischen uns geschlossenen Vertrag.
(4) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(5) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptiere ich nicht. Dies gilt auch, wenn ich der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspreche.
(6) Aufgrund der Übersichtlichkeit wird durchgehend von Auftraggeber und Betreuungsperson gesprochen, egal um welches Geschlecht es sich bei diesen handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) PMDNA wird mit Vertragsschluss beauftragt, Erstkontakte zwischen Auftraggeber und Betreuungspersonen im jeweiligen Segment herzustellen.
(2) Für den Auftrag bilden die individuellen Anforderungen des Auftraggebers die Basis, welche schriftlich zum Vertrag zu nehmen sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, PMDNA alle für den Auftrag erforderlichen Daten oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen und/oder zu ermöglichen, dass diese von PMDNA erstellt werden können.
(3) Der Vertrag zwischen Auftraggeber und PMDNA kommt durch Unterzeichnung eines Vertrages von beiden Parteien zustande. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt die Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Diese AGB werden Vertragsbestandteil, was im Vertrag vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen ist.
(4) PMDNA hat keine Verpflichtung bezüglich einer Mindestanzahl zu empfehlenden Betreuungspersonen in einer bestimmten, einzuhaltenden Frist.
(5) Eine Betreuungsperson gilt im Sinne des Vertrages als vorgestellt und nachgewiesen, in dem der Auftraggeber von PMDNA ein Profil (wird im Vertrag vereinbart) übermittelt wurde, selbst wenn dieses pseudonymisiert ist. Die Übermittelung kann entweder elektronisch, per Post oder per Fax erfolgen.
(6) PMDNA wird nicht als Vermittlung tätig, sondern stellt ausschließlich einen Kontakt zwischen der von PMDNA als geeignet (im Sinne der vorgegebenen Prämissen des Auftraggebers) und gefundenen Betreuungsperson und dem jeweiligen Auftraggeber her, was Gegenstand des Vertrages ist. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Betreuungspersonen nicht bei mir angestellt sind, sodass es sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) handelt. Eine erlaubnispflichtige Vermittlung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag zwischen PMDNA und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn beide Parteien einen individuell abgestimmten Vertrag unterzeichnen. Dieser Vertrag regelt die spezifischen Anforderungen und Bedingungen der Betreuungspersonensuche gemäß den Vorgaben des Auftraggebers.
(2) Die Buchung seitens des Auftraggebers bei PMDNA stellt lediglich eine Anfrage für die Bereitstellung von Dienstleistungen dar und führt nicht automatisch zum Vertragsschluss. PMDNA bestätigt die Buchung schriftlich und informiert den Auftraggeber über die weiteren Schritte und Bedingungen.
(3) Die Bestätigung der Buchung durch PMDNA dient als Annahme der Anfrage und stellt keinen abschließenden Vertragsabschluss dar. Vielmehr legt sie den Grundstein für weitere Verhandlungen und die Ausarbeitung eines individuellen Vertrags zwischen PMDNA und dem Auftraggeber.
(4) Der endgültige Vertrag zwischen PMDNA und dem Auftraggeber wird durch die Unterzeichnung eines spezifischen Vertragsdokuments von beiden Parteien festgelegt. Dieses Dokument umfasst die vereinbarten Leistungen, Zahlungsbedingungen und sonstigen vertraglichen Bestimmungen.
(5) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
§ 4 Aufwandsentschädigung und Auftragsentgelt
(1) Mit Unterzeichnung und Zustandekommen des Vertrages wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 249,00 € fällig und zahlbar. Die Aufwandsentschädigung entsteht unabhängig vom Erfolg des Auftrages mit Vertragsschluss.
(2) Die gezahlte Aufwandsentschädigung wird im Falle einer erfolgreichen Erfüllung des Vertrages mit der jeweils vereinbarten Vergütung verrechnet. Die Verrechnung erfolgt ausschließlich durch PMDNA im Rahmen der ordnungsgemäßen Rechnungsstellung an den Auftraggeber.
(3) Das Auftragsentgelt für die vereinbarte(n) Leistung(en) wird individuell zwischen PMDNA und dem Auftraggeber im Vertrag vereinbart. Gleiches gilt für die Fälligkeit und Zahlungskonditionen des Auftragsentgeltes.
(4) Etwaige zusätzliche Kosten oder Auslagen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit gem. Vertrag voraussichtlich entstehen, werden gesondert vereinbart und sind von dem Auftraggeber gemäß den getroffenen Absprachen nach ordnungsgemäßer Rechnungslegung bzw. Nachweis zu begleichen.
(5) Im Falle eines Widerrufs des Vertrages durch den Auftraggeber innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss wird die gezahlte Aufwandsentschädigung nicht zurückerstattet, sofern die Leistung bereits erbracht wurde. Hierfür wird ein gesonderter Widerrufsverzicht abgeschlossen.
§ 5 Informationspflichten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, PMDNA unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Vermittlung relevant sind.
(2) Kommt ein Arbeits- und/oder sonstiger Dienstvertrag bzw. anderweitige Leistungserbringungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Betreuungsperson zustande, ist es eine vertragliche Pflicht des Auftraggebers PMDNA hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und darüber hinaus alle für die ordnungsgemäße Rechnungslegung notwendigen Informationen mitzuteilen bzw. Unterlagen bereitzustellen.
(3) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Betreuungsperson ihr Einverständnis zur Datenübermittlung erteilt hat. Hierzu ist der Auftraggeber verpflichtet, die Betreuungsperson über die Datenübermittlung an PMDNA zu informieren und ihr das Recht einzuräumen, die Übermittlung ihrer Daten zu verweigern. Sofern die Betreuungsperson der Datenübermittlung widerspricht oder verweigert, ist der Auftraggeber verpflichtet, PMDNA unverzüglich darüber zu informieren. In diesem Fall werden PMDNA und der Auftraggeber gemeinsam eine rechtssichere Lösung zur Abrechnungsgrundlage finden, die den Datenschutzbestimmungen entspricht und die Interessen aller Parteien berücksichtigt.
§ 6 Kündigung und Auftragsbeendigung
(1) Beide Parteien können den erteilten Auftrag nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Im Falle einer Kündigung durch eine Partei sind die Kosten, die PMDNA aufgrund des Vermittlungsauftrags entstanden sind, dem Auftraggeber ohne Abzug zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere Auslagen, Spesen und sonstige Aufwendungen, die direkt im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit entstanden sind. Die Kosten werden dem Auftraggeber auf Verlangen offengelegt und sind im Einzelnen aufgeschlüsselt und nachvollziehbar zu dokumentieren.
(3) Der Auftrag gilt als beendet, wenn der Auftraggeber eine Betreuungsperson verpflichtet hat, welche anderweitig und nicht durch PMDNA nachgewiesen/gefunden wurde.
§ 7 Haftungsausschluss
(1) PMDNA bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen um die Auswahl den Vorgaben des Auftraggebers entsprechender Betreuungspersonen. Dennoch übernimmt PMDNA keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben der Betreuungspersonen bezüglich ihrer Eignung, Erfahrungen oder sonstiger Eigenschaften.
(2) Die Haftung des PMDNAs ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet PMDNA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Hinweis, kein AGB Bestandteil von PMDNA!
(A) PMDNA übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Betreuungsperson. Jegliche Haftung wird zwischen diesen beiden Parteien (Auftraggeber und Betreuungsperson) individuell geregelt.
(B) Die vermittelten Betreuungspersonen handeln als eigenständige Dienstleister. Sie sind eigenverantwortlich für ihre Handlungen und Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber. PMDNA haftet nicht für etwaige Verletzungen, Schäden oder sonstige Ansprüche, die sich aus der Tätigkeit der Betreuungsperson ergeben.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Der Auftraggeber und PMDNA sind verpflichtet, sämtliche von ihnen im Rahmen der Vermittlung erhaltenen Daten und Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dies umfasst alle personenbezogenen Daten und Informationen, die im Zusammenhang mit Auftrag zur Suche von Betreuungspersonen an den Auftraggeber und von diesem an PMDNA übermittelt werden.
(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrags fort. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von PMDNA sämtliche von PMDNA zur Verfügung gestellten Unterlagen (Papier, digital und sonstige Speichermedien) und Informationen herauszugeben bzw. gegen Nachweis zu vernichten. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, sämtliche personenbezogenen Daten und Informationen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Betreuungspersonen an ihn übermittelt wurden, auf jeglichen Speichermedien und Speicherorten zu löschen oder zu vernichten.
(3) Der Auftraggeber darf gegenüber der vermittelten Betreuungsperson keine Informationen über die Höhe der Provisionszahlungen preisgeben. Darüber hinaus ist es dem Auftraggeber untersagt, personenbezogene Daten oder Informationen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Betreuungspersonen an ihn übermittelt wurden, auf jeglichen Speichermedien und Speicherorten zu speichern oder zurückzubehalten. Dies umfasst insbesondere auch die Speicherung in Cloud-Diensten oder anderen Online-Speichermedien.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, PMDNA unverzüglich über jeglichen unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten oder Informationen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Betreuungspersonen schriftlich zu informieren.
(5) PMDNA ist berechtigt, die Einhaltung der Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz durch den Auftraggeber zu überwachen und zu kontrollieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, PMDNA auf Verlangen Einsicht in sämtlichen relevanten Unterlagen und Informationen zu gewähren."
§ 9 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien arbeiten zum Zwecke der Bereitstellung von individuellen Kontakten zusammen bzw. übernimmt PMDNA im Auftrag die Suche nach Betreuungspersonen zu den Vorgaben der Auftraggebers. Die zu diesem Zweck verarbeiteten Daten umfassen insbesondere die Stammdaten und Qualifikation(en) der zu Benennung und Vorstellung der Betreuungsperson sowie weitere für die Vertragsdurchführung erforderliche oder freiwillig angegebenen Daten der betroffenen Person.
(2) Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten nur im Einklang mit den jeweils gesetzlichen gültigen Vorgaben. Sie erkennen an und bestätigen, dass jede Partei in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erbringung der Vermittlung eigenständig als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Gesetze handelt.
(3) Jede Datenverarbeitung in einem Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind, insbesondere wenn geeignete Garantien im Sinne des Art. 46 DS-GVO vorhanden sind oder eine Ausnahme nach Art. 49 DS-GVO vorliegt.
(4) Die zwischen den Parteien ausgetauschten personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, soweit vertraglich hierzu nicht etwas anderes vereinbart ist. Sie dienen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Vertrages und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden.
(5) PMDNA verpflichtet sich, nach Zweckerfüllung oder Beendigung des Vertrages sowie im Falle einer nicht erfolgreichen Vermittlung die ihm bekannt gewordenen Informationen und Daten des Auftraggebers umgehend zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Vom PMDNA erhaltene Datenträger sind zurückzugeben oder zu vernichten.
(6) Der Auftraggeber hat die von dem PMDNA zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen herauszugeben bzw. gegen Nachweis zu vernichten. Dies gilt nicht für zur Verfügung gestellte Unterlagen einer von PMDNA dem Auftraggeber nachgewiesenen Betreuungsperson, mit der der Auftraggeber einen Vertrag (oder sonstige Leistungserbringungsvereinbarung) geschlossen hat, sofern eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung von PMDNA erfolgt ist.
§ 10 Widerrufsrecht
Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter :
§ 11 Europäische Streitbeilegung
(1) Ich weise auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Verträgen eintreten.
(2) Ich bin zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Aufhebung der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.